TC Notzingen-Wellingen e.V.
Tennis im Grünen

Clubheim-Bewirtschaftung

Neben dem Tennis-Spielen ist auch das gesellige Beieinander-Sein ein wichtiger Bestandteil unseres Vereins! 


Zu jedem Heimspiel ist unser Vereins-Hüttle bewirtschaftet, Zuschauer sind jederzeit herzlich willkommen.

Die Termine der Verbandsspielrunde sind hier einsehbar.


Die Mannschaftsspiele sind die Gelegenheit, den Verein nach außen zu repräsentieren. Nicht nur durch Fairness und sportlichen Leistungen, sondern auch durch Spaß und Geselligkeit.  Deshalb ist es wichtig, dass die Termine der Mannschaftsspiele durch die Bewirtschaftung des Clubheims unterstützt werden. So können sich die großen und kleineren SpielerInnen auf das Tennis konzentrieren, für Leib und Seele sorgen unsere Vereinsmitglieder.


Wie einfach das geht seht ihr auf unserer Checkliste. Bei Fragen oder Unklarheiten wendet euch bitte an den Wirtschaftswart, oder sprecht Mitglieder aus der Vorstandschaft an.


Daher bitte für Ihre Hüttles-Bewirtschaftung hier 2-3 Ihnen passende Termine heraussuchen und  angeben (Nach der Tabelle der Spieltermine - hier sehen Sie auch, welche Termine noch zu vergeben sind - erscheint dann ein Eingabeformular, in dem Sie Ihre Terminwünsche angeben können; Idealerweise am PC bearbeiten, auf Mobilgeräten ist die Tabellenansicht nicht optimal. Wir werden uns so schnell wie möglich mit einer Terminzusage bei Ihnen zurückmelden. Es gilt: First come - First serve 


Weitere potenzielle Bewirtschaftungstermine erscheinen sobald alle Mannschaftstermine belegt sind.


Leider auch wahr: Über jeden, der nicht kann oder will, freut sich unser Kassier. Die Abbuchungen für nicht geleistete Arbeits- und Wirtschaftsdienste finden in der Regel Ende November statt. Die verrechneten Stundensätze findet Ihr in unserer Beitragsregelung.

Und damit es hier zu keinen Missverständnissen kommt:


Clubheimbewirtschaftung sind zu leisten:


  • Jedes aktive Mitglied, sowie Schüler, Auszubildende, Studenten, FSJ, Bufdi, Wehrdienst- bzw. Ersatzdienstleistende ab dem 18. Lebensjahr (Kalenderjahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden).
  • Dies kann bei Neumitgliedern (beim ersten Wirtschaftsdienst) und bei Mitgliedern bis 25 Jahren auch gemeinsam mit einem anderen Mitglied erfolgen.
  • Hiervon ausgenommen sind ehrenamtlich amtierende Vorstandsmitglieder, Schnuppermitglieder (Neumitglieder im ersten Jahr), Zweitmitgliedschaften, sowie aktive Mitglieder älter 68 Jahre (Kalenderjahr, in dem sie das 68. Lebensjahr vollenden).